Rechtsprechung
BAG, 05.07.1995 - 5 AZR 758/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arbeitsrechtlicher Status des programmgestaltenden "festen freien Mitarbeiters" einer Fernsehredaktion - Kriterien für die Unterscheidung des Arbeitsverhältnisses von dem Beschäftigungsverhältnis als "freier Mitarbeiter"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 02.12.1992 - 18 Ca 5524/92
- LAG Baden-Württemberg, 12.05.1993 - 3 Sa 32/93
- BAG, 05.07.1995 - 5 AZR 758/93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus BAG, 05.07.1995 - 5 AZR 758/93
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats, der auch das Landesarbeitsgericht gefolgt ist, sind die dazu entwickelten Grundsätze auch im Bereich Funk und Fernsehen maßgebend (vgl. das ebenfalls einen Mitarbeiter der Beklagten betreffende Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 - AP Nr. 73 zu § 611 BGB Abhängigkeit = EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 54 und Urteil vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).Die Inanspruchnahme eines derartigen Weisungsrechts ist aber mit einem freien Mitarbeiterverhältnis nicht vereinbar (BAG Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit und Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 -, a.a.O.).
Wegen der Begründung im einzelnen wird auf das ebenfalls einen Mitarbeiter der Beklagten betreffende Senatsurteil vom 20. Juli 1994 (- 5 AZR 627/93 -, a.a.O.) verwiesen.
Auch insoweit wird auf das vorgenannte Urteil des Senats vom 20. Juli 1994 (a.a.O.) bezug genommen.
- BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus BAG, 05.07.1995 - 5 AZR 758/93
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats, der auch das Landesarbeitsgericht gefolgt ist, sind die dazu entwickelten Grundsätze auch im Bereich Funk und Fernsehen maßgebend (vgl. das ebenfalls einen Mitarbeiter der Beklagten betreffende Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 - AP Nr. 73 zu § 611 BGB Abhängigkeit = EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 54 und Urteil vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91
Arbeitsrechtlicher Status eines Musikschullehrers
Auszug aus BAG, 05.07.1995 - 5 AZR 758/93
Die Inanspruchnahme eines derartigen Weisungsrechts ist aber mit einem freien Mitarbeiterverhältnis nicht vereinbar (BAG Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit …und Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 -, a.a.O.). - BAG, 03.10.1975 - 5 AZR 427/74
Arbeitnehmerstatus: "Freier Mitarbeiter" einer Orchestergesellschaft
Auszug aus BAG, 05.07.1995 - 5 AZR 758/93
Bereits in seinem Urteil vom 3. Oktober 1975 (- 5 AZR 427/74 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit) hat der Senat ausgeführt, daß die Aufstellung von Dienstplänen auch dann ein Indiz für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses ist, wenn die Betreffenden ihr Erscheinen zu den vorgesehenen Terminen jeweils durch ein Kreuz hinter ihrem Namen zu bestätigen haben. - BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 169/93
Zulässigkeit einer Statusklage
Auszug aus BAG, 05.07.1995 - 5 AZR 758/93
Für das Feststellungsinteresse ist unschädlich, daß der Kläger seine Klage auf die Statusbeurteilung beschränkt und weitere Umstände, etwa den zeitlichen Umfang, in dem er zu beschäftigen ist, nicht zum Streitgegenstand gemacht hat (BAG Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 169/93 - AP Nr. 26 zu § 256 ZPO 1977 = EzA § 256 ZPO Nr. 43).